FÖRDERUNGEN
NÖ Bildungsförderung
Geförderter Personenkreis:
- ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
- ArbeitnehmerInnen die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- ArbeitnehmerInnen die Weiterbildungsgeld beziehen
- WiedereinsteigerInnen ohne AMS-Bezug
- öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung
Voraussetzungen:
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn in NÖ befinden.
- Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
Förderungshöhe:
In einem Zeitraum von 3 Jahren ab Erstantragsstellung können insgesamt höchstens € 2.500,- in Anspruch genommen werden.Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig.
Einreichfrist:
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.Die Antragsstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_noeBildungsfoerderung.html
Sonderprogramm „NÖ Lehre PLUS“ – NÖ Bildungsförderung
Geförderter Personenkreis:
- Lehrlinge und Auszubildende (d.h. Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag)
Voraussetzungen:
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn in NÖ befinden.
- Der Bezug der Familienbeihilfe
- Die Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden und der berufsspezifischen Weiterbildung dienen:
- Informations- & Kommunikationstechnik
- berufsbezogene Sprachkurse
- parallel zur Lehrausbildung gestartete Vorbereitungskurse für Meisterprüfung/ Befähigungsprüfung, Werkmeisterschule
- Stapler-, Kran-, Bagger- ADR-Kurse, C-Führerscheine
- Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
Förderungshöhe:
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten.Einreichfrist:
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.Die Antragsstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_LehrePlus.html
Förderungen für Lehrbetriebe
Förderarten im Überblick
- Kostenerstattung für Internats- bzw. Unterbringungskosten gem. §9 Abs. 5 BAG
- Coaching und Beratung für Lehrbetriebe
- Ausbildungsverbünde (zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)
€ 500,- gefördert werden.
- Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
- Übernahmeprämie für Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen
- Auslandspraktikum
- Basisförderung
- Lehre für Erwachsene
- Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen
- Berufsausbildung – Teilqualifizierungen (nur für vor dem 1.1.2016 begonnene Verträge)
- Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
- Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen
- Weiterbildung der Ausbilder
- Internationale Wettbewerbe
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Gesamtuebersicht_Foerderarten_lehre.html
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