Kursdetails
Termin
Mi, 20.10.2021 - Mi, 20.10.2021
Uhrzeit
Mi 9.00-17.00
Trainingseinheiten
8
Preis
380,00 EUR
VA-Ort
BauAkademie Niederösterreich (Krumpöckallee 21, 3550 Langenlois)
Kontakt
VA-Nr.
20603011
Berufsgruppe
BaumeisterDetailinfos
Objektsicherheit & Verkehrssicherungspflichten nach ÖNORM 1300 &1301
VA-Nr.: 20603011
EUR 380,00
Für nähere Informationen zum Kurs kontaktieren Sie unser Kundenservice.
Grundlagen der zivilrechtlichen Haftung
- Wer haftet?
- Schadenersatz
- Haftungsmaßstab bei Unfällen und Schäden
Vertragliche Haftung:
- Schutz- und Sorgfaltspflichten
- vertragliche Verkehrssicherungspflichten
- Ausdehnung der Vertragshaftung
+ Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
+ Erfüllungsgehilfenhaftung
Deliktische Haftung:
- Schutzgesetzverletzung
- Wohnungsinhaberhaftung
- Bauwerkshaftung
- Wegehalterhaftung
- Allgemeine Verkehrssicherungspflichten
- Besorgungsgehilfenhaftung
Aktuelle Judikaturübersicht
- OGH Entscheidungen
Stand der Technik
Bauordnung
- Allgemeine Grundlagen und Novellierungen
- OIB-Richtlinien
+ OIB 1: die Standsicherheit von Gebäuden,
+ OIB 2: den Brandschutz,
+ OIB 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
+ OIB 4: Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
+ OIB 5: Schallschutz
+ OIB 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz
Relevante Normen
- Önorm B 1300
+ Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude
- Önorm B 1600
+ Barrierefreiheit & Behindertengerechtes Bauen
Relevante Gestze
- Trinkwasserverordnung
- Luftreinhaltegesetz
- Ölfeuerungsgesetz
- Kanalräumungsgesetz
- Gassicherheitsgesetz
- Elektrotechnikverordnung
Baukoordinationsgesetz
- Spätere Arbeiten
- Anschlaghaken
Haustechnik
Technische Erfordernisse
- Aufzüge
- Thermen und Heizräume
- Strom,
- Gas,
- Wasser
- Abfallstränge
- Technische Erfordernisse
Ausführungszustand (Stufen, Stiege, Gänge)
Feststellungsbefund
- Sichtzustand
- Dachzustand
- Kamine
- Verglasungen
- Außenanlagen
- Baumkontrolle
Gebäudecheck
- Erhebung von Gefahrpotentialen
- Maßnahmenplan
- Kontrolle und Evaluierung
Ziel: Zur Nachrüstung von Gebäuden auf den letzten Stand der Technik gibt es viele offene Fragen.
Das Thema ist eng verbunden mit der Verkehrssicherungspflicht durch den Eigentümer.
Die Verantwortung als Liegenschaftseigentümer, dessen Vertreter und Auftragnehmer (Hausverwalter, FM-Manager, Professionisten, Winterdienstunternehmen) rückt - Angesichts eines immer strenger werdenden Schadenersatzrehts - mehr und mehr in den Blickpunkt der Betrachtung.
Der Bogen der Verantwortlichkeit spannt sich von vertragslichen Schutz- und Sorgfaltspflichten (wie etwa Gehsteigreinhaltung nach der StVO) bis hin zu deliktischen Haftungstatbeständen (wie etwa der Bauwerkshaftung nach § 1319 ABGB) und allgemeinen Verkehrssicherungspflichten.
Haftungsmaßstab ist dabei grundsätzlich der Stand der Technik, der oft deutlich über den konsensgemäßen Zustand des Gebäudes hinausgeht und daher auch Obliegenheiten zur Nachrüstung der Gebäude bedingt.
Die Objektsicherheitsprüfung regelt seit dem 1.11.2012 die ÖNORM 1300 regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen. Zielgruppe: Baumeister, Architekten, Planer, Techniker, Zivilingenieure, Konsulenten, Immobiliensachverständige, -makler,.-verwalter,- investoren,- besitzer, Facility Manager, Bauträger, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, Notare, Finanzierungsspezialisten von Banken, Entscheidungsträger in Unternehmen, Finanzchefs, Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, Hausverwalter, alle Personen mit Liegenschaftsbesitz Nutzen: Sie erwerben und lernen praxisorientiert.
- Informationen zum letzten Stand der Technik
- Umgang mit Objektsicherheitsprüfung
- Beurteilung von Haftungssituationen
- Vermeidung von Schadenersatzzahlungen
- Praktisches Abschätzen von Gebäudenachrüstungen
- Umgang mit Feststellungsgutachten
Vortragende(r): Bmstr. Ing. Karl Poschalko
In Wien, seit 35 Jahren selbstständig, hauptsächlich im Bereich Planung und Baumanagement im nationalen und internationalen Bereich tätig.
Schwerpunkte:
- Althaussanierungen,
- Dachgeschoßausbau,
- Einfamilienhäuser im Luxusbereich
- Wohnhausbau
- Gastronomie und Beherbergung
- Industriebau,
- Innenausbau und Design
Spezialisiert auf Bereiche
- Bauphysik,
- Energieausweise,
- OIB Richtlinien im Baurecht und Umsetzung in der Praxis
- Verkehrssicherungspflichten und Ö-NORM 1300 und 1301
- diverse Softwareentwicklungen.
Vorträge, Lehrgänge und Schulungen in diversen Bildungseinrichtungen (Bauakademien in Österreich, Uni, WKO, ÖPWZ, ARS, Wifi, u.a)
über:
- EPBD (Europäische Gebäuderichtlinie),
- EAVG (Energieausweisvorlagegesetz),
- OIB Richtlinien,
- Energieausweis,
- Bauphysik,
- Liegenschaftsbewertungen,
- ÖNORM B1300 und B1301
- Haftung für Gebäudesicherheit, u.a.
Bemerkung: -10% Frühbucher (bei Anmeldung bis Di, 21.09.2021)
In den Kurskosten sind die Unterlagen, die Pausenverpflegung sowie das Mittagessen inkludiert.
Anmerkung:
Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmeranzahlen haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge.
Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn.
Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet.
Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheidend für das Zustandekommen des Kurses sein kann!
- Wer haftet?
- Schadenersatz
- Haftungsmaßstab bei Unfällen und Schäden
Vertragliche Haftung:
- Schutz- und Sorgfaltspflichten
- vertragliche Verkehrssicherungspflichten
- Ausdehnung der Vertragshaftung
+ Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
+ Erfüllungsgehilfenhaftung
Deliktische Haftung:
- Schutzgesetzverletzung
- Wohnungsinhaberhaftung
- Bauwerkshaftung
- Wegehalterhaftung
- Allgemeine Verkehrssicherungspflichten
- Besorgungsgehilfenhaftung
Aktuelle Judikaturübersicht
- OGH Entscheidungen
Stand der Technik
Bauordnung
- Allgemeine Grundlagen und Novellierungen
- OIB-Richtlinien
+ OIB 1: die Standsicherheit von Gebäuden,
+ OIB 2: den Brandschutz,
+ OIB 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
+ OIB 4: Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
+ OIB 5: Schallschutz
+ OIB 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz
Relevante Normen
- Önorm B 1300
+ Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude
- Önorm B 1600
+ Barrierefreiheit & Behindertengerechtes Bauen
Relevante Gestze
- Trinkwasserverordnung
- Luftreinhaltegesetz
- Ölfeuerungsgesetz
- Kanalräumungsgesetz
- Gassicherheitsgesetz
- Elektrotechnikverordnung
Baukoordinationsgesetz
- Spätere Arbeiten
- Anschlaghaken
Haustechnik
Technische Erfordernisse
- Aufzüge
- Thermen und Heizräume
- Strom,
- Gas,
- Wasser
- Abfallstränge
- Technische Erfordernisse
Ausführungszustand (Stufen, Stiege, Gänge)
Feststellungsbefund
- Sichtzustand
- Dachzustand
- Kamine
- Verglasungen
- Außenanlagen
- Baumkontrolle
Gebäudecheck
- Erhebung von Gefahrpotentialen
- Maßnahmenplan
- Kontrolle und Evaluierung
Ziel: Zur Nachrüstung von Gebäuden auf den letzten Stand der Technik gibt es viele offene Fragen.
Das Thema ist eng verbunden mit der Verkehrssicherungspflicht durch den Eigentümer.
Die Verantwortung als Liegenschaftseigentümer, dessen Vertreter und Auftragnehmer (Hausverwalter, FM-Manager, Professionisten, Winterdienstunternehmen) rückt - Angesichts eines immer strenger werdenden Schadenersatzrehts - mehr und mehr in den Blickpunkt der Betrachtung.
Der Bogen der Verantwortlichkeit spannt sich von vertragslichen Schutz- und Sorgfaltspflichten (wie etwa Gehsteigreinhaltung nach der StVO) bis hin zu deliktischen Haftungstatbeständen (wie etwa der Bauwerkshaftung nach § 1319 ABGB) und allgemeinen Verkehrssicherungspflichten.
Haftungsmaßstab ist dabei grundsätzlich der Stand der Technik, der oft deutlich über den konsensgemäßen Zustand des Gebäudes hinausgeht und daher auch Obliegenheiten zur Nachrüstung der Gebäude bedingt.
Die Objektsicherheitsprüfung regelt seit dem 1.11.2012 die ÖNORM 1300 regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen. Zielgruppe: Baumeister, Architekten, Planer, Techniker, Zivilingenieure, Konsulenten, Immobiliensachverständige, -makler,.-verwalter,- investoren,- besitzer, Facility Manager, Bauträger, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, Notare, Finanzierungsspezialisten von Banken, Entscheidungsträger in Unternehmen, Finanzchefs, Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, Hausverwalter, alle Personen mit Liegenschaftsbesitz Nutzen: Sie erwerben und lernen praxisorientiert.
- Informationen zum letzten Stand der Technik
- Umgang mit Objektsicherheitsprüfung
- Beurteilung von Haftungssituationen
- Vermeidung von Schadenersatzzahlungen
- Praktisches Abschätzen von Gebäudenachrüstungen
- Umgang mit Feststellungsgutachten
Vortragende(r): Bmstr. Ing. Karl Poschalko
In Wien, seit 35 Jahren selbstständig, hauptsächlich im Bereich Planung und Baumanagement im nationalen und internationalen Bereich tätig.
Schwerpunkte:
- Althaussanierungen,
- Dachgeschoßausbau,
- Einfamilienhäuser im Luxusbereich
- Wohnhausbau
- Gastronomie und Beherbergung
- Industriebau,
- Innenausbau und Design
Spezialisiert auf Bereiche
- Bauphysik,
- Energieausweise,
- OIB Richtlinien im Baurecht und Umsetzung in der Praxis
- Verkehrssicherungspflichten und Ö-NORM 1300 und 1301
- diverse Softwareentwicklungen.
Vorträge, Lehrgänge und Schulungen in diversen Bildungseinrichtungen (Bauakademien in Österreich, Uni, WKO, ÖPWZ, ARS, Wifi, u.a)
über:
- EPBD (Europäische Gebäuderichtlinie),
- EAVG (Energieausweisvorlagegesetz),
- OIB Richtlinien,
- Energieausweis,
- Bauphysik,
- Liegenschaftsbewertungen,
- ÖNORM B1300 und B1301
- Haftung für Gebäudesicherheit, u.a.
Bemerkung: -10% Frühbucher (bei Anmeldung bis Di, 21.09.2021)
In den Kurskosten sind die Unterlagen, die Pausenverpflegung sowie das Mittagessen inkludiert.
Anmerkung:
Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmeranzahlen haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge.
Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn.
Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet.
Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheidend für das Zustandekommen des Kurses sein kann!
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