Kursdetails

Termin
Do, 21.04.2022 - Do, 21.04.2022
Uhrzeit
Do 13.00-17.00
Trainingseinheiten
4
Preis
240,00 EUR
VA-Ort
BauAkademie Niederösterreich (Krumpöckallee 21, 3550 Langenlois)
VA-Nr.
20430011
Berufsgruppe
BaumeisterDetailinfos

Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen in der Bauwirtschaft

VA-Nr.: 20430011
EUR 240,00
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Mindestentgeltkontrolle & Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz


Mindestentgeltkontrolle (ASRÄG 2014)
- Wen treffen die Bestimmungen zum Lohn- und Sozialdumping?
- Was ist strafbar?, speziell:
+ Einstufungsfragen zu den Kollektivverträgen der Bauwirtschaft
+ Was ist als Arbeitszeit zu bezahlen, was nicht?
- Wie kann die Strafe trotz Unterentlohnung vermieden/verringert werden?
- Wie wird die Strafe bemessen?
- Wer kontrolliert?
- Was sind weitere Rechtsfolgen, speziell im Vergaberecht?
- Die aktuellen Entscheidungen der Höchstgerichte zum Lohn- und Sozialdumping.


Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG)
- Was ist ein Scheinunternehmen?
- Welche Haftungen gibt es bei Scheinunternehmen?


Ausblick auf weitere Aktivitäten des Gesetzgebers
Ziel: Korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnungen, um Verwaltungsstrafen wegen Lohn- und Sozialdumping zu vermeiden. Kenntnis der neuen Bestimmungen im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz. Zielgruppe: Alle, die für Mitarbeiter verantwortlich und/oder in der Personalverrechnung tätig sind.
z.B. Baumeister, Steuerberater, Mitarbeiter in Personalabteilungen, Bauleiter
Vortragende(r): MMag. Dr. Christoph Wiesinger

seit mehr als 13 Jahren in der WKÖ, GS Bau tätig und dort für den Bereich des Arbeitsrechts (inklusive Kollektivvertrag) verantwortlich.
Autor mehrerer einschlägiger Fachpublikationen.
Bemerkung: -10% Frühbucher (bei Anmeldung bis Mi, 23.03.2022)

In den Kurskosten sind die Unterlagen und die Pausenverpflegung inkludiert.


Die Mitnahme der gedruckten Kollektivvertragsbroschüre ist zu empfehlen, aber nicht unbedingt Voraussetzung. (unkommentierte Ausgaben genügen)





Anmerkung:
Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmeranzahlen haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge.
Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn.
Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet.
Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheidend für das Zustandekommen des Kurses sein kann!
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