Kursdetails

Termin
Uhrzeit
Mo-Mi 8.00-16.00, Do 8.00-9.00
Trainingseinheiten
25
Preis
980,00 EUR
VA-Ort
BauAkademie Niederösterreich (Krumpöckallee 21, 3550 Langenlois)
VA-Nr.
20678011
Berufsgruppe
BaumeisterDetailinfos

Ausbildung zur verantwortlichen Person im Bauwesen gem. §26 Abs.6 AWG 2002 idgF.

VA-Nr.: 20678011
EUR 980,00
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inkl. Aufbaumodul zur rückbaukundigen Person
Sammlung & Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen



RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Im Rahmen dieser Grundausbildung werden alle relevanten Rechtsgrundlagen aus der österreichischen Abfallrechtsgesetzgebung behandelt und speziell deren Anwendung und Umsetzung im Bauwesen erläutert.

Folgende Gesetze werden speziell behandelt:
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF.
- Abfallnachweisverordnung 2012 idgF.
- Abfallbilanzverordnung 2009 idgF.
- Abfallverzeichnisverordnung 2008 idgF.
- Deponieverordnung 2008 idgF.
- Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
- Altlastensanierungsgesetz idgF.
- Recycling-Baustoff VO idgF.
- Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG, NSchG, MinroG)

Weiters werden die Registrierung, Wartung und Eintragungen im EDM / ZAReg Portal in Echtzeit dargestellt und die Grundlagen in Bezug auf Abfallbilanzierungen er-lernt.


ENTSORGUNG (DEPONIERUNG)
Im Zuge der Schwerpunktausbildung wird praxisbezogen auf die Entsorgung (Deponierung) von Abfällen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen eingegangen und die Erfordernisse hinsichtlich Grundlagen und Dokumentation vermittelt.

- Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Vorgehens-weise
- Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Entsorgungen,
gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Abfallbilanzverordnung)
- Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen in Verbindung mit Praxisbeispielen
- rechtliche Verpflichtungen von Unternehmen bei Entsorgungen entsprechend der
Abfallrechtsgesetzgebung
- Querverweis auf das Altlastensanierungsgesetz idgF. (ALSAG) im Zuge von Entsorgungen - Sanktionen bei Verstoß gegen das ALSAG in Form von Praxisbeispielen


WIEDERVERWENDUNG (VERWERTUNG)
Auch im Bereich Verwertung wird praxisbezogen auf die Erfordernisse hinsichtlich Grundlagen und Dokumentation eingegangen und entsprechende Vorgehensweisen erarbeitet.

- Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Verwertung von Bodenaushubmaterialien
- Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Verwertungen, gesetzliche
Rahmenverpflichtungen (Bundesabfallwirtschaftsplan, Natur-schutz, Wasserrecht, Umweltrecht,
ALSAG-Vorgaben)
- Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen in Verbindung mit Praxisbeispielen -
Darstellung von bestehenden Grenzwerten und Mengen-schwellen
- bürokratische Verpflichtungen von Unternehmen bei Verwertungen


VERWERTUNGSORIENTIERTER RÜCKBAU (RÜCKBAUKUNDIGE PERSON)
Basierend auf erlernten Grundlagen zu verantwortlichen Person gem. § 26 AWG 2002 idgF. für nicht gefährliche Abfälle im Bauwesen wird auf die Besonderheiten bei Bau- und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich der Recycling-Baustoff-Verordnung idgF. eingegangen und damit der Teilfachbereich für die Ausübung der Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person erlernt.

- Abbrucharbeiten gem. ÖNORM B2251
- Recycling Baustoff VO idgF.
- ÖNORM B3151: Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode
- Dokumentation und Nachweisführung
- Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten
- Qualitätssicherung von Recycling Baustoffen
- CE-Konformität gem. EU-Bauprodukte VO idgF.
Ziel: Bei dieser Ausbildung werden gesetzlich erforderliche Grundlagen und das Wissen zur Wahrung der Tätigkeiten als verantwortliche Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF., speziell für Betriebe und Personen im Bauwesen geschult.

Die Verpflichtungen und Vorgaben bei Entsorgungs- u. Verwertungstätigkeiten in betrieblichen und projektbezogenen Bereichen des Bauwesens werden dargestellt und erläutert, Maßnahmen und rechtliche Vorgaben in praktischer und dokumentarischer Hinsicht geschildert und deren Umsetzung geschult.

Zusätzlich werden im Rahmen der Ausbildung die Grundlagen in den Bereichen Abfallrecht, Abbrucharbeiten sowie Bau- und Abfallchemie für rückbaukundigen Person gem. Recycling Baustoff VO BGBl. II 290/2016 vermittelt.

Zielgruppe: Baumeister, Erdbauer, Abbruchunternehmen, Abfalltransporteure, Planer, Architekten, Baumanager, Bauaufsichten, angehende gewerbsmäßige Sammler und Behandler von nicht gefährlichen Abfällen

Nutzen: Ausbildung von qualifizierten Fachpersonen, einerseits um die Kenntnisse und Fähigkeiten einer verantwortlichen Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF. nachweisen zu können, andererseits um die damit verbundene tägliche Praxis im Bauwesen zu bewältigen und somit auch eine Erlaubnis zur Sammlung/Behandlung von Abfällen gem. § 24a AWG 2002 idgF. zu erlangen.

Schulung der geltenden Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereiche, speziell für die Baupraxis und den Baubetrieb. Selbstkritische Eigenkontrolle der betrieblichen und projektiven Situation (Berechtigungen), Anstoß zur Adaptierung der bestehenden, eigenen Systematik auf den aktuellen Stand der Rechtslage, Hilfestellung im Zuge der Schulung in gegenständlichen Problematiken
Vortragende(r): Bernhard Radinger
br conTrust GmbH
Bemerkung: Kurstage
Mo-Mi, 13. - 15.12.2021 - jeweils 8-16 Uhr
Di-Do, 19. - 21.04.2022 - jeweils 8-16 Uhr

Abschluss:
schriftliche Prüfung von 8-9 Uhr
am Donnenrstag, 13.01.2022 / Donnerstag, 05.05.2022


-10% Frühbucher (bei Anmeldung bis So, 14.11.2021 / Mo, 21.03.2022)

In den Kurskosten sind die Unterlagen, die Pausenverpflegung und das Mittagessen, sowie die Prüfungsgebühr und das Zertifikat inkludiert.



Anmerkung:
Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmeranzahlen haben, erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge.
Die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs auf Grund der angemeldeten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird, fällt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn.
Nur in Ausnahmefällen wird damit bis eine Woche vor Kursbeginn zugewartet.
Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich ehest möglich - also schon vor der 14-Tage-Frist - zum Kurs anmelden, da Ihre Anmeldung entscheidend für das Zustandekommen des Kurses sein kann!

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